Abrechnung eines Betriebsersthelfer-Grundlehrgang oder Training über die Berufsgenossenschaft.

Nach der BGR A1 und BGV A1 (UVV) heißt es zur Ausbildung von Ersthelfern:

1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:

  1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,
  2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
    1. in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,
    2. in sonstigen Betrieben 10 %.

Die ganze A1 können Sie hier einsehen: BG Qualitätssicherung

Wenn Sie die Zahl ermittelt haben, die Sie ausbilden müssen, können Sie sich zu einem unserer Lehrgänge anmelden oder bei einer großen Anzahl von Mitarbeitern, machen wir Ihnen gerne individuelle Termine. Nehmen Sie dazu gerne mit uns Kontakt auf. (Zum Kontakt).

Dann benötigen wir nur noch eine BG-Liste. Auf dieser Liste müssen Sie zu Ihrem Betrieb, Ihrer Berufsgenossenschaft und Ihren Mitarbeitern angaben machen. Diese Liste muss dann zu Lehrgangsbeginn dem Ausbilder übergeben werden. Das Formular können Sie sich hier herunter laden. (Download)

Abrechnung eines Erste Hilfe am Kind für Erzieherinnen oder Trainning über die Unfallkasse NRW.

Die Unfallkasse übernimmt für einen Teil der Erzieher/innen die Kosten eines solchen Lehrganges. Dazu müssen Sie bei der Unfallkasse NRW anrufen und Gutscheine anfordern. Die Gutscheine müssen dann Ausgefüllt zu Lehrgangsbeginn dem Ausbilder übergeben werden.

Wenn Sie noch keinen Lehrgang hatten, benötigen Sie den Erste Hilfe am Kind für Erzieherinnen Lehrgang. Wenn Sie diesen schon gemacht haben, und er der Lehrgang nicht älter als 3 Jahre ist, sind Sie berechtigt an einer Fortbildung teilzunehmen. Diese nennt sich Erste Hilfe am Kind für Erzieherinnen Training. Dabei ist zu beachten, dass Sie im Wechsel ein Erste Hilfe Training und dann wieder ein Erste Hilfe am Kind für Erzieherinnen Training machen müssen.

Gutscheine können Sie hier herunterladen. Sie finden auf der Seite der Unfallkasse NRW noch mehr Onformationen.

Zur Internetseite der Unfallkasse NRW.